Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag etwas überraschend per 22. Juni Wettkämpfe mit engem Körperkontakt wieder erlaubt hat, hat sich der Eidgenössische Schwingerverband diesbezüglich auf seiner Website gemeldet.
"Nach den neusten Lockerungsmassnahmen vom Bundesrat, sind wettkampfmässige Schwingfeste mit bis zu maximal 1000 Personen wieder erlaubt. Anlässe mit mehr als 1'000 Personen bleiben nach wie vor bis Ende August verboten. Jeder Veranstalter muss weiterhin umfangreiche Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen und die nötigen Konzepte erstellen. Wir begrüssen die beschlossenen Lockerungsmassnahme. Der Entscheid ob ein Schwingfest mit den nötigen Vorkehrungen durchgeführt werden kann, liegt vollumfänglich in der Kompetenz des jeweiligen Teil-, Kantonal- und Gauverbandes und des Organisationskomitees. Swiss Olympic wird im Verlauf der Woche weitere Informationen zu den neuen Regelungen veröffentlichen. Sobald wir im Besitz von diesen Informationen sind, werden wir sie umgehend weiterleiten und veröffentlichen."
Für Veranstalter gilt es also weiterhin zu warten. Schwingfeste mit den Massnahmen durchzuführen, gestaltet sich im Moment wohl sehr schwierig. Daher ist nicht zu erwarten, dass in der nächsten Zeit viele Schwingfeste angesetzt werden. Auch beim ESV ist man sich einig, dass ein Normalbetrieb nur mit der Aufhebung der Abstandsregeln möglich ist.