
30. April 2020 - 16:56

Gleich zwei Bergkranzfeste haben heute mittels Medienmitteilung ihre offizielle Absage kundgetan.
Weissenstein-Schwinget ob Solothurn (18. Juli 2020)
Aufgrund der aktuellen Lage rund um Covid-19 hat der Bundesrat gestern entschieden, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August nicht erlaubt sein werden. Damit ist eingetroffen, was sich bereits seit längerer Zeit abgezeichnet hat: Der Weissenstein-Schwinget 2020 findet nicht statt.
"Wir bedauern diesen Entscheid sehr, stehen aber hinter den Massnahmen des Bundesrates, denn die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Eine allfällige Verschiebung auf ein späteres Datum wurde geprüft, ist aber für die Organisatoren keine Option. Somit wird 'ufem Bärg' erstmals seit 50 Jahren (1970) nicht geschwungen. Ein grosses Merci geht an die zahlreichen Partner, die uns in der Vergangenheit unterstützten. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten wünschen wir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Wir danken unseren treuen Zuschauern, den Wettkämpfern, dem Kampfgericht, den Partnern, den Lieferanten sowie den zahlreichen Helfern für das Verständnis und freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Wir hoffen, dass 'Corona' bald besiegt werden kann und die schwingfestlose Zeit ein Ende nehmen wird. Bleibt gesund", schreiben die Veranstalter.
Schwägalp-Schwinget (16. August 2020)
"Von der Lage rund um das Coronavirus sowie vom Entscheid des Bundesrates vom 29. April 2020, der die Durchführung von Grossanlässen bis Ende August 2020 untersagt, sind auch wir betroffen und müssen den Schwägalp-Schwinget vom 16. August 2020 absagen. Eine Verschiebung auf ein Datum ab September 2020 ist nicht möglich. Der nächste Schwägalp-Schwinget findet somit am 15. August 2021 statt. Das Organisationskomitee bedauert, diesen Entscheid fällen zu müssen. Aber auch für uns steht die Gesundheit und das Wohlergehen der gesamtenBevölkerung im Vordergrund", heisst es von Seiten der Organisatoren.
Weiter schreiben Sie: "Sämtliche Tickets für den diesjährigen Schwägalp-Schwinget, die über unseren Vorverkauf erworben und bezahlt wurden, werden ohne Zusatzgebühren auf den Schwägalp-Schwinget vom 15. August 2021 übertragen. Die Ticketkäufer von diesem Jahr erhalten im Frühjahr 2021 automatisch neue Tickets zugesendet. Sponsorenbeiträge und Gönnervereinbarungen für den diesjährigen Schwägalp-Schwinget werden ebenfalls auf den nächsten Schwägalp-Schwinget im August 2021 übertragen. Wir danken all unseren treuen Zuschauerinnen und Zuschauer, Aktivschwinger, Sponsoren, Partner und Gönner sowie allen weiteren Betroffenen für das Verständnis und für die Unterstützung. Wir hoffen, euch alle am 15. August 2021 auf der Schwägalp begrüssen zu dürfen."