Die Mitglieder des Büro Abgeordnetenversammlung (AV) und des Zentralvorstandes (ZV) haben an der gemeinsamen Sitzung vom Freitag, 13. März 2020, beschlossen, aufgrund der aussergewöhnlichen, besonderen Situation die ordentliche AV 2020 im schriftlichen Verfahren abzuhalten. Dieses Vorgehen wurde einer juristischen Prüfung unterzogen.
Obwohl die Statuten des ESV kein schriftliches Verfahren vorsehen, können Beschlüsse der Vereinsversammlung mit der schriftlichen Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden (Art. 66 Abs. 2 ZGB). Das Einstimmigkeitsprinzip verlangt von allen stimmberechtigten Mitgliedern (Ehrenmitglieder, Funktionäre und die von den Teilverbänden gewäh-ten Abgeordneten) konsequentes und rasches Handeln, um die Geschäfte gemäss unveränderter Traktandenliste der AV 2020 gleichwohl abwickeln zu können.
Es braucht volle Unterstützung
Im Wissen, dass ein Zirkularbeschluss dem Versammlungsgrundsatz widerspricht und einer rechtlichen Anfechtung bei Nichtzustimmung nicht standhalten würde, bitten die Mitglieder des Büro AV und des ZV die Stimmberechtigten dem gewählten Verfahren in dieser aussergewöhnlichen Lage zuzustimmen. Der Fortgang aller ESV-Aktivitäten mit den vorhandenen Ressourcen ist das zentrale Anliegen.
Nota bene: Eine einzige Nichtzustimmung oder eine rechtliche Anfechtung hätten zur Folge, dass die AV 2020 neu einberufen oder das schriftliche Verfahren nochmals wiederholt werden müsste. Eine Neueinberufung der AV ESV 2020 könnte nach der Ablehnung des schriftlichen Verfahrens unter Einhaltung der statuarischen Fristen frühestens Mitte Juli 2020 stattfinden. Da der Saisonhöhepunkt mit dem Jubiläumsschwingfest 125 Jahre ESV vom 30. August 2020 in Appenzell bereits fünf Wochen später auf dem Programm steht und das Verbandsjahr organisatorisch praktisch gelaufen ist, macht eine Neuansetzung der AV 2020 aus heutiger Sicht wenig Sinn.
Büro AV und ZV schlagen folgendes Vorgehen vor:
Alle Stimmberechtigen der AV 2020 werden schriftlich ersucht, mittels unterzeichnetem Stimmausweis zu bestätigen, dass sie mit dem gewählten Vorgehen einverstanden sind. Gleichzeitig werden den Stimmberechtigten der AV 2020 die Revisorenberichte der Rechnungen des ESV und der shjz sowie die Abstimmungs- und Wahlzettel zugesendet. Der Geschäftsbericht 2019 wurde im Vorfeld der AV bereits zugestellt. Er kann auch auf der ESV-Website heruntergeladen werden. Letzter Termin der Rückgabe des unterschriebenen Stimmausweises sowie der ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ist der 4. April 2020; massgebend ist der Poststempel. Nichtzustimmende Mitglieder haben das Recht, innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Beschlüsse diese beim Gericht anzufechten (Art. 75 ZGB). Bei Säumnis erwachsen die Vereinsbeschlüsse in Rechtskraft.
Die Auszählung der ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel obliegt dem Büro AV. Pro Teilverband wird ein Delegierter bei der Auszählung anwesend sein. An der ZV-Sitzung vom 22. April 2020 werden die Resultate des schriftlichen Verfahrens eröffnet und bekannt gegeben. Die Resultate werden auf der Webseite und dem Newsletter «Sägemehlsplitter» veröffentlicht.
Bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des schriftlichen Verfahrens bleiben der Obmann Paul Vogel, der Technische Leiter Samuel Feller und die bisherigen Mitglieder des Büro AV im Amt. Die übrigen Vertretungen im ZV werden durch die von den jeweiligen Teilverbänden delegierten Personen sichergestellt (Peter Achermann ISV, Jakob Aeschbacher BKSV, Blaise Decrauzat SWSV, Rolf Lussi NOSV, Michael Saner NWSV).
Kranzfeste abgesagt
Auch bezüglich den Wettkämpfen erreichen uns täglich von den Veranstaltern Neuigkeiten. Bekannt ist ja bereits seit vergangenem Freitag, dass sämtliche Wettkämpfe bis Ende April abgesagt oder verschoben werden müssen. Am Samstag, 14. März, hat der Eidgenössische Schwingerverband ein Trainingsverbot bis Ende April ausgesprochen. Und nun werden auch bereits die ersten Kranzfeste verschoben oder abgesagt.
Verschoben bis auf Weiteres sind die Kantonalschwingfeste in der Südwestschweiz der Waadtländer, der Freiburger und der Walliser. Sogar bereits abgesagt wurden die Kantonafeste der Zürcher und Baselstädter.
Des Weiteren sind auch in der Innerschweiz bereits Gespräche am Laufen, die gemeinsam von allen Kantonalfest-OKs und dem ISAF geführt werden, wie mit der Situation umgegangen wird. Die fünf Innerschweizer Kantonalkranzfeste finden zwischen 3. Mai und 7. Juni statt. Eine Verschiebung um ein Jahr steht im Raum.
In der Nordwestschweiz wird derzeit bei mindestens einem Kranzfest geprüft, ob es allenfalls in den September geschoben werden kann. Der Eidgenössische Schwingerverband hat gegen eine Verschiebung eines Kranzfestes nichts einzuwenden. Rolf Gasser, Leiter der ESV-Geschäftsstelle, sagt: "Es spricht nichts dagegen, dass auch Kranzfeste nach einem Anlass mit eidgenössischem Charakter (Jubiläumsschwingfest 125 Jahre ESV in Appenzell vom 30. August, Anm. der Redaktion) stattfinden."