ESV informiert zum Coronavirus

03. März 2020 - 13:29

manubesser
Manuel Röösli

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Der Coronavirus macht auch vor dem Schwingsport nicht halt. Der Zentralvorstand vom Eidgenössischen Schwingerverband informiert über das Verhalten für Organisatoren.

Am vergangenen Freitag, 28. Februar, beschloss der Bundesrat aufgrund des Coronavirus ein landesweites Verbot für Veranstaltungen über 1000 Besuchern. Diese Massnahme betrifft auch den Schwingsport und hat dazu geführt, dass mit dem Hallenschwinget Sarnen (8. März) und dem Hallenschwinget Oberdiessbach (8. März) bereits zwei Schwingfeste abgesagt wurden.

Der Eidgenössische Schwingerverband hält sich an die Vorschriften vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die zuständigen Organe des ZV ESV haben sich in den letzten Tagen mit der Umsetzung des BAG zur Eindämmung des Coronavirus befasst und geben folgende Informationen bekannt:

– Die Vorgaben des BAG und der jeweils zuständigen Kantone sind zu hundert Prozent umzusetzen. Verschiedene Schwingfeste wurden aus diesem Grund für das kommende Wochenende bereits absagt.

– Der ZV ESV hat gestern alle Präsidenten der Verbände, Klubs und Sektionen mit den notwendigen Informationen per Mailing bedient.

– Stand per 3. März 2020 kann die Abgeordnetenversammlung (AV) des ESV vom 14./15. März 2020 in Pratteln ordnungsgemäss stattfinden. Daran werden rund 300 Personen teilnehmen. Die Organisatoren der AV 2020 werden aber zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen müssen. Zudem werden alle Teilnehmer der AV schriftlich über zu treffenden persönlichen Vorsichtsmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus informiert.

 

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