
03. März 2013 - 9:37
Jetzt ist es amtlich. Das angepasste Werbereglement ist in den Statuten vom Eidgenössischen Schwingerverband verankert und kann per sofort umgesetzt werden. Bei den beiden heute behandelten Traktanden im Rahmen der Abgeordnetenversammlung in Engelberg blieben Diskussionen überraschenderweise aus.
Variante mit Abgabe nach Rücktritt
Eine der wichtigsten Abstimmungen war die Frage nach der Behandlung der Schwinger nach dem sportlichen Rücktritt. Die Abgeordneten entschieden sich deutlich zu Gunsten der Variante, dass die Schwinger bis drei Jahre nach ihrem Rücktritt die Hälfte der für die Aktiven angesetzten Abgaben zu entrichten haben. Die Höhe der Abgaben aus den Werbeeinnahmen für die Spitzenschwinger werden vom Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes bestimmt.
Alle Statutenänderungen bestätigt
Zur Freude des Zentralvorstandes wurden alle Statutenanpassungen angenommen. Für Statutenänderungen benötigt es eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordnetenversammlung.
Damit neigt sich die AV 2013 bereits wieder dem Ende entgegen. Derzeit wird noch auf das ENST 2012 zurückgeschaut. Danach werden die Burgdorfer Organisatoren eine Zwischenbilanz für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest präsentieren. Die nächste AV findet im Übrigen 2014 ebenfalls im Kanton Bern statt, wenn in der Stadt Bern die ESV-Mitglieder erwartet werden.